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Alle Mitglieder von TIERE HELFEN LEBEN (im folgenden THL abgekürzt) erklären sich durch die Unterzeichnung des Beitrittsformulars mit den Inhalten des ethischen Kodex einverstanden, und verpflichten sich, danach zu handeln.
- Jedes Mitglied kann Vorschläge zu Änderungen und Ergänzungen desselben einbringen, über die in der nächstfolgenden Generalversammlung abgestimmt wird.
- Die Mitglieder von THL sind dazu angehalten, den Verein und seine Anliegen in der Öffentlichkeit würdig zu repräsentieren. Jegliches rufschädigende Verhalten gegenüber dem Verein und seinen Mitgliedern ist zu unterlassen.
- Bei der Ausübung von tiergestützter Therapie jeglicher Art ist immer auf das Wohlbefinden der Klienten und das Wohlbefinden des Therapietieres zu achten. Sie müssen jederzeit in ihrer Würde und Integrität respektiert werden.
- Der Kontakt des Therapietieres mit einem Klienten erfolgt nur nach dessen ausdrücklichen Wunsch, und nach Absprache mit dem zuständigen Betreuungspersonal und der Leitung der jeweiligen Institution.
- Jedes Mitglied sollte die Grenzen der Fähigkeiten und der Belastbarkeit von Klienten, Therapietier und sich selbst realistisch einschätzen, und wenn nötig eine Therapieeinheit vorzeitig abbrechen.
- Insbesondere ist bei der Arbeit mit Therapietieren (beginnt schon bei der Ausbildung derselben) mit Methoden der positiven Bestärkung zu arbeiten.
Der Einsatz von Würge- und Kettenhalsbändern ist untersagt, ebenso das Arbeiten über Meidemotivation.
- Jegliches Vorgehen, welches einem Therapietier physischen und/oder psychischen Schaden zufügt, oder eine unangemessene Belastung darstellt, ist zu unterlassen.
- Der positive Umgang mit dem Therapietier ist auch im Alltag und bei anderen Aktivitäten ausdrücklich erwünscht (Punkt 7).
- Auf einen einwandfreien Gesundheits- und Pflegezustand des Therapietieres ist sorgfältig zu achten. Die von THL geforderten Kotuntersuchungen u.ä. sind einzuhalten.
- Das Honorar oder der Kostenersatz für den Einsatz eines Therapietieres darf den von THL vorgeschrieben Höchstbetrag nicht überschreiten. Dieser wird bei den Generalversammlungen festgelegt.
Derzeit beträgt dieser seit März 2005 € 25,- pro Einsatzeinheit (1 Stunde) incl. Kilometergeld.
- Jedes Mitglied trägt selbst die Verantwortung für eine eventuelle ordnungsgemäße Versteuerung von Honoraren für den Einsatz seines Therapietieres, sowie für einen ausreichenden Versicherungsschutz des Tieres und sich selbst.
- Die Mitglieder sind verpflichtet innerhalb von 2 Jahren an einer von THL
veranstalteten, oder von THL anerkannten Fortbildung teilzunehmen. Ebenso
ermutigt THL seine Mitglieder zu einer regelmäßigen Dokumentation der
Therapieeinsätze.
- Bei eindeutigem Verstoß gegen die Inhalte des ethischen Kodex, obliegt es dem Vorstand von THL, dem Mitglied eine Abmahnung auszusprechen. Tritt nach zweimaliger Abmahnung keine Verbesserung auf, ist der Vorstand berechtigt, einen Ausschluss aus dem Verein auszusprechen.
- Hunde mit kupierten Ohren und/oder Ruten, sowie Hunde aus deutlich
erkennbaren Qualzuchten (Tierarztentscheidung) werden nicht zu Ausbildung
zugelassen (Tierschutzgesetz 2007). Ausnahme: nachweislich Übernahme des
Tieres aus dem Tierschutz oder Verletzungsbedingt.
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